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Tierversicherungen

Der Gesetzgeber hat festgelegt dass jeder Besitzer (Halter) eines Tieres der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden! Deshalb sollten Sie sich gerade bei größeren Tieren wie Hunden oder Pferden mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung absichern.

Was oft aber vergessen wird und ebenfalls sehr schnell teuer werden kann ist wenn das Tier einmal krank werden sollte oder gar eine Operation benötigen sollte. Aber auch hierfür gibt es entsprechende Versicherungen.

Krankenversicherung

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Haftpflichtversicherung

Die AGILA Tierhalterhaftpflicht
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